Wie erfolgt die Ermittlung der Sitze im Parlament der Kreisstadt Groß-Gerau (37 Sitze) und Magistrat (8 Sitze) nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren? CDU und SPD hatten in der Vergangenheit versucht, mit dem d’Hondt-Verfahren eine für größere Parteien günstigere gesetzliche Grundlage zur Mandatsverteilung zu etablieren. Dieses Verfahren benachteiligte kleinere Parteien systematisch. Der Hessische Staatsgerichtshof hat heute, am 29. Januar 2026, diese Regelung für unzulässig erklärt.
In der Kreisstadt Groß-Gerau – wie in allen hessischen Kommunen – erfolgt die Sitzverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren. Dieses ist gesetzlich geregelt in § 22 Kommunalwahlgesetz (KWG) sowie § 33 Kommunalwahlordnung (KWO).
Zunächst wird die Gesamtzahl der gültigen Stimmen durch die Zahl der zu vergebenden Sitze geteilt. Das Ergebnis ist der sogenannte Verteilungsdivisor. Jede Partei bzw. Wählergruppe erhält so viele Sitze, wie ganze Zahlen im Verhältnis ihrer Stimmen zum Divisor enthalten sind. Das klingt nach verdrängtem Mathematikunterricht, lässt sich aber in den unten beigefügten Tabellen sehr gut nachvollziehen.
Wer sich mit Excel ein wenig auskennt, kann die Datei nachbauen (siehe Screenshots unten) und unterschiedliche Szenarien durchspielen. Alternativ lassen sich dann in der Datei in Spalte „B“ die prozentualen Stimmenanteile der Parteien verändern. Wichtig ist dabei, dass die Gesamtsumme stets 100 % ergibt. Grundlage sind die sieben zur Kommunalwahl am 26. Januar endgültig zugelassenen Parteien und Wählergruppen.
Die nach der ersten Berechnung noch verbleibenden Sitze werden anschließend nach der Größe der Dezimalbruchteile vergeben, bis alle 37 Sitze verteilt sind. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung die tatsächlichen Stimmenanteile möglichst genau widerspiegelt.
Die Hare/Niemeyer-Berechnung noch einmal kurz zusammengefasst:
Gesamtzahl der gültigen Stimmen ÷ Anzahl der zu vergebenden Sitze = Verteilungsdivisor
Sitzanspruch je Partei:
Sitze = (Parteistimmen × Gesamtsitze) ÷ Gesamtstimmen
Zunächst wird nur der ganzzahlige Anteil berücksichtigt.
Die verbleibenden Sitze werden den Parteien mit den größten Nachkommawerten zugeteilt.
Das Verfahren ist rein mathematisch, proportional und kommt ohne Sperrklausel aus, denn in Hessen gibt es keine 5-%-Hürde.

Die Sitzverteilung im Magistrat wird nach demselben Prinzip ermittelt. Dieser wurde nach der letzten Wahl von sieben auf acht hauptamtliche Stadträt:innen erweitert. Der Bürgermeister hat damit Vertreter:innen von CDU, SPD, GRÜNEN sowie der weiteren im Parlament vertretenen Parteien um sich versammelt. Aber es geht dort rein um die Verwaltung einer defizitären Kommune, nicht um eine öffentliche Profilierung von Parteivertreter:innen. Diese Sachzwänge haben in der Vergangenheit häufig eine Einigung, durch ein konstruktives Miteinander, erzielt. Es geht um unser Groß-Gerau, um unsere Stadt.


Falls Du keine Lust hast, eine eigene Excel-Tabelle anzulegen, es aber trotzdem ausprobieren willst, schreibe mir eine E-Mail an: webmaster@gruene-gross-gerau.de.
Ich sende Dir eine vorbereitete Excel-Tabelle zu.
Beitrag: Achim Blohberger; Illustrationen mit KI erstellt.
